DT-INFODATVO - Konzept zur Charakterisierung und Bewertung des Schutzbedarfs von Daten und Informationen
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Abstract
Das Vorhaben DT-INFODATVO - Konzept zur Charakterisierung und Bewertung des Schutzbedarfs von Daten und Informationen befasste sich mit der Frage, wie organisationsübergreifendes Datenteilen vertrauenswürdiger, transparenter und besser entscheidbar gestaltet werden kann. Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass Daten zwar zunehmend als Grundlage für neue Geschäftsmodelle, Forschung, Entwicklung und Innovation gelten, ihre gemeinsame Nutzung in der Praxis jedoch häufig hinter den Möglichkeiten zurückbleibt. Gründe hierfür sind unter anderem technische und rechtliche Unsicherheiten, fehlende Transparenz über Nutzen und Risiken sowie Vorbehalte gegenüber Kontrollverlust, Know-how-Abfluss oder einseitiger Übervorteilung. Das Projekt knüpfte an den wissenschaftlichen und technischen Stand zu Data Sharing, Data Spaces und Datentreuhandmodellen an. Diese Ansätze schaffen bereits technische und organisatorische Grundlagen für souveränen Datenaustausch. Die Entscheidung, ob, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen Daten geteilt werden sollen, ist jedoch komplex und von zahlreichen technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen sowie strategischen Faktoren abhängig. Häufig fehlt jedoch eine methodische Entscheidungsgrundlage dafür, welche Daten unter welchen Bedingungen geteilt werden können. Zudem wird der Begriff "Daten" in vielen Kontexten zu undifferenziert verwendet. Kunden-, Auftrags-, Maschinen-, Forschungs- oder Zustandsdaten unterscheiden sich erheblich hinsichtlich Wert, Nutzungskontext und Schutzbedarf. Ziel des Vorhabens war daher die Entwicklung eines Konzepts, mit dem Daten- und Informationsbedarfe strukturiert beschrieben, Schutzbedarfe verschiedener Datenarten fundiert abgeleitet und Datenangebot sowie Datennachfrage nachvollziehbar zusammengeführt werden können. Im Mittelpunkt standen die drei Rollen im Data Sharing mit Datentreuhändern: Datennehmer sollen ihren Bedarf und den beabsichtigten Nutzungskontext präzise formulieren können; Datengeber sollen ihre Datenbestände und deren Schutzbedarf bewerten können; Datentreuhänder sollen eine methodische Grundlage erhalten, um Angebot und Nachfrage zu vermitteln und Verhandlungen vorzubereiten.
