Heimspeicher nach dem Solarspitzengesetz 2025: Bewertung des techno-ökonomischen Potenzials der MiSpeL-Festlegung

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Graz : Technische Universität Graz

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Stationäre Batteriespeichersysteme kleiner 30 kWh, sogenannte Heimspeicher, dominieren gegenwärtig die installierte Batteriespeicherleistung (13,2 GW von 16,4 GW) und Batteriespeicherkapazität (19,6 GWh von 24,5 GWh) in Deutschland. Die bislang übliche Einfachnutzung der Heimspeicher zur Eigenverbrauchserhöhung schöpft ihr techno-ökonomisches Potenzial nicht vollständig aus. Um diese ungenutzten Potenziale durch eine gezielte Marktaktivierung zu erschließen, wurden mit dem Solarspitzengesetz 2025 neue rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Die Rahmenbedingungen sollen durch eine ergänzende Festlegung (MiSpeL) der Bundesnetzagentur, die Ende 2025 im Entwurf zur Konsultation gestellt wurde, auch in der Praxis nutzbar gemacht werden. Dieser Beitrag bewertet das techno-ökonomische Potenzial der profitoptimierten Mehrfachnutzung (Revenue- oder Value-Stacking) von Heimspeichern als konkrete Ausprägungsform dieser Marktaktivierung vor dem Hintergrund der genannten Neuregelungen. Mithilfe eines mathematischen Optimierungsmodells werden die in § 19 EEG definierten Optionen – Ausschließlichkeits-, Abgrenzungs- und Pauschaloption – hinsichtlich ihres Ertragspotenzials in einer Mehrfachnutzung der Anwendungen Eigenverbrauchserhöhung, Intraday-Handel und Primärregelleistung untersucht. Die Simulationsergebnisse auf Basis historischer Marktdaten der Jahre 2023 und 2024 zeigen, dass alle untersuchten EEG-Optionen in einer Mehrfachnutzung den ökonomischen Ertrag für Prosumer gegenüber der reinen Einfachnutzung steigern. Den signifikantesten Mehrwert für Heimspeicher bietet die Pauschaloption (§ 19 Abs. 3c EEG). Zwar führt die Anwendung von Pauschalen zu rechnerischen Abweichungen bei der förderfähigen Netzeinspeisung, jedoch werden die daraus resultierenden Erlösminderungen durch andere Kostenvorteile überkompensiert. Maßgeblich sind hierbei das vorteilhafte Verhältnis von saldierungsfähiger Netzeinspeisung zu abgabenbelastetem Netzbezug sowie das vereinfachte Messkonzept bzw. der Entfall eines zusätzlichen Zählers im Vergleich zur exakten Erfassung. Die Abgrenzungsoption (§ 19 Abs. 3b EEG) ermöglicht zwar eine präzise messtechnische Erfassung und weitreichende Abgabenbefreiung, bleibt jedoch aufgrund der höheren Messkosten ökonomisch hinter der Pauschaloption zurück. Auch die Ausschließlichkeitsoption (§ 19 Abs. 3a EEG) ermöglicht trotz technischer Einschränkungen deutliche Ertragssteigerungen gegenüber der Einfachnutzung bei Teilnahme am Intraday-Handel. Die Ergebnisse belegen, dass die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen wirksame Anreize für die Marktintegration von Heimspeichern setzen und somit die Bereitstellung von Flexibilitäten für ein klimaneutrales Energiesystem fördern.

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