Weibliche Radikalisierung - Identifikation psychologischer Ursachen radikaler Taten von Frauen; Projekt "FEMRA"
Forschungsprojekt zu weiblicher Radikalisierung - Schlussbericht
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Abstract
Die Ergebnisse zeigten, dass sich weibliche Radikalisierungsverläufe in der Regel auf der Basis kumulierter Instabilität entwickeln. Die eigentliche Radikalisierung ist als ein dynamischer, mehrstufiger Prozess zu verstehen, in dem sich die Bedeutung verschiedener psychologischer Faktoren verändert. In frühen Phasen spielen insbesondere nicht ausreichend erfüllte Bedürfnisse nach Zugehörigkeit, Kontrolle, Identität und sozialem Status eine Rolle. Mit fortschreitender Radikalisierung gewinnen Gruppenprozesse an Bedeutung. Hierzu gehören insbesondere die Identifikation mit der extremistischen Gruppe, die Abgrenzung gegenüber wahrgenommenen Fremdgruppen, eine zunehmende Polarisierung sowie kollektive Emotionen und sozialer Anpassungsdruck. Veränderungen im Denken und Erleben sind über mehrere Phasen der Radikalisierung hinweg erkennbar. In späteren Phasen treten insbesondere Prozesse hervor, die kognitive Hemmungen gegenüber rechtswidrigem oder gewalttätigem Handeln reduzieren können. Dazu gehörten prokriminelle und antisoziale Einstellungen, Hassgefühle, eine mangelnde Empathie und die Entmenschlichung wahrgenommener Gegner:innen.
Insgesamt stimmen die Ergebnisse in wesentlichen Punkten mit allgemeinen Theorien der Radikalisierung überein. Für die Radikalisierung von Frauen zeigt sich jedoch zusätzlich eine besonders ausgeprägte Bedeutung sozialer Prozesse. Die Unterscheidung zwischen Einstellungs- und Verhaltensradikalisierung erwies sich empirisch nur als eingeschränkt trennscharf. Unterschiede zwischen islamistisch und rechtsextremistisch radikalisierten Frauen waren nur tendenziell erkennbar und sprachen insgesamt eher für ein gemeinsames Radikalisierungsmuster mit phänomenspezifischen Akzenten.
Aufbauend auf diesen psychologischen Befunden wurde deren Bedeutung und Anwendbarkeit rechtswissenschaftlich eingeordnet. Dabei wurde insbesondere erarbeitet, inwieweit die psychologischen Befunde für die Beurteilung von Tatmotivation, Einlassungen, Gefährlichkeit und für die Strafzumessung relevant sein können und welche rechtlichen Grenzen dabei jeweils zu beachten sind. Zudem wurden Empfehlungen für die sicherheitsbehördliche und Strafverfolgungspraxis entwickelt.
Durch die Verbindung von Interviews mit radikalisierten Frauen, Befragungen von Fachpersonen und der Analyse von Strafurteilen konnte das Vorhaben unterschiedliche Perspektiven miteinander verknüpfen. Die Ergebnisse tragen zu einem differenzierten und verlaufsbezogenen Verständnis weiblicher Radikalisierung bei und bieten Anknüpfungspunkte für Prävention, Deradikalisierung, Gefährlichkeitseinschätzungen und die strafrechtliche Beurteilung extremistischer Handlungen von Frauen.
