Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung (RoeLaMat)

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Hannover : Technische Informationsbibliothek

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Das Forschungsvorhaben "RoeLaMat" verfolgt das Ziel, eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für den sicheren Einsatz von Ultrakurzpuls-(UKP-)Lasern in industriellen und wissenschaftlichen Anwendungen zu schaffen. Im Mittelpunkt steht die Erstellung einer VDE-Anwendungsregel zur unerwünschten Entstehung von Röntgenstrahlung bei der UKP-Lasermaterialbearbeitung. Diese Anwendungsregel soll als Vorarbeit für eine internationale Norm dienen und über die DKE sowie ISO/TC 85/SC 2 in die internationale Standardisierung eingebracht werden. Dieses Dokument soll sowohl Anwendern, Integratoren als auch in der Prüfung von UKP-Laseranlagen in der Materialbearbeitung als Zusammenfassen des aktuellen Standes der Technik und Bündeln der neuesten Erkenntnisse dienen. Laseranlagen zur Anwendung ionisierender und nicht ionisierender Strahlung am Menschen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm. Das Projekt leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Gesundheits- und Strahlenschutz beim Betrieb moderner Hochleistungs-UKP-Lasersysteme. Für die Bearbeitung dieser Thematik wurde ein interdisziplinäres Konsortium aus wissenschaftlichen Einrichtungen und Industriepartnern gebildet.

Inhaltlich konzentriert sich das Vorhaben auf die experimentelle Untersuchung laserinduzierter Röntgenemissionen bei der UKP-Lasermaterialbearbeitung. Ziel ist es, grundlegende Zusammenhänge zwischen Laserparametern und der Entstehung von Röntgenstrahlung zu identifizieren. Hierzu sollen insbesondere die spektrale Verteilung der erzeugten Röntgenphotonenfelder, die Ortsdosisleistungen unter realen sowie Worst-Case-Bedingungen und die Abhängigkeit der Emissionen von verschiedenen Prozessparametern untersucht werden. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung der Laser-Bestrahlungsstärke, ab der erstmals messbare Röntgenemissionen auftreten und gesetzliche Strahlenschutzgrenzwerte überschritten werden können.

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