ATTRACTIVE - Autonomous train transponder alerting cross track intercepting vehicles

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Hannover : Technische Informationsbibliothek

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Abstract

Ein Bahnübergang definiert sich gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) § 11 als „[…] höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen. […]“. Nach Angaben der Deutschen Bahn gab es im Jahr 2024 in Deutschland 13.540 Bahnübergänge. Von diesen verfügen lediglich zwei Drittel über eine technische Sicherungseinrichtung. [1] Eine technische Sicherungseinrichtung bedeutet, dass der Übergang mit Halb- oder Vollschranken, mit Lichtzeichen oder einer Kombination von diesen ausgestattet ist. Gerade auf Nebenstrecken gibt es Bahnübergänge, die nichttechnisch gesichert sind. Das liegt daran, dass gemäß EBO auf eine technische Sicherung verzichtet werden darf, wenn der Bahnübergang wenig frequentiert ist. Um trotzdem eine ausreichende Sicherheit zu gewährleisten, müssen querende Züge abhängig von den Sichtbedingungen ihre Geschwindigkeit reduzieren und ihren Anspruch auf Vorrang gegebenenfalls mittels hörbarer Signale (Pfeifen) einfordern. [2] Diese Art der Sicherung bringt Nachteile mit sich. Durch die notwenigen Brems- und Beschleunigungsvorgänge steigt der Energieverbrauch der passierenden Züge. Außerdem werden Anwohner durch die erhöhten Lärmemissionen – vor allem das Pfeifen der Fahrzeuge – gestört. [3] Des Weiteren ist die Wahrnehmung herannahender Züge sowie die daraus abzuleitende Handlung des Anhaltens durch Straßenverkehrsteilnehmer zwar rechtlich gegeben, aber faktisch häufig nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt und mündet in eine zu hohe Anzahl an Bahnübergangsunfällen. Im Jahr 2024 lag diese Anzahl bei 153 gemäß der Statistik der Bundestelle für Eisenbahnunfalluntersuchung [4]. Für zukünftige Automatisierung und Reaktivierung regionaler Bahnlinien erscheint die bisherige Art der nichttechnischen Sicherung ungeeignet.

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