Technische Eigengesetzlichkeit und geschichtliches Handeln
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Abstract
Ausgehend vom Beispiel der Glastechnik wird die Problematik erörtert, die selbst für traditionsverpflichtete Zweige der Technik durch die Einführung moderner Produktionsmethoden entstanden ist. Überlieferte Deutung der "reinen Technik" versagen angesichts neu auftretender Eigengesetzlichkeiten, die sich in den zugrundeliegenden Naturgesetzen keineswegs erschöpfen, sondern daneben z. B. wirtschaftliche, psychologische und soziologische Komponenten enthalten, aus deren Zusammenwirkung sie allererst entstehen. Solcherart Eigengesetzlichkeiten scheinen zunehmen das freie Schöpfertum des Menschen als Motor der technischen Entwicklung abzulösen; sie verleihen dieser ihre unwiderstehliche Stringenz und darüber hinaus eine hochgradige Faszination auf Laien wie Fachleute aus, kraft welcher sich technische Möglichkeiten (z.B. Organisation) als Modelle menschlicher Verhaltensweisen aufdrängen. Demgegenüber fordert geschichtliches Handeln nicht Sachkenntnis und Regelbefolgung, sondern verantwortliche, an keine Eigengesetzlichkeit delegierbare Entscheidung. Jener Nimbus von Verlässlichkeit, der alle Eigengesetzlichkeit auch nichttechnischen Ursprungs umgibt, ist geeignet, uns den Blick für die geschichtliche Situation zu verschleiern und unsere Bereitschaft zum Handeln zu lähmen. Wenn sich auch keine einfache Lösung dieser Probleme anbietet, so wird es doch nützlich sein, sie nicht zu übersehen und sogenannte Eigengesetzlichkeiten, wo immer sie Geltung beanspruchen, kritisch zu betrachten und auf ihr eigenes Feld zu begrenzen.