Abschlussbericht zur ersten Förderphase (01. Juni 2025 bis 31. Mai 2025) des Käte Hamburger Kollegs "Einheit und Vielfalt im Recht"
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Das Käte Hamburger Kolleg „Einheit und Vielfalt im Recht“ untersucht Phänomene der ungelösten Gleichzeitigkeit von Einheit und Vielfalt im Recht. Rechtsvielfalt, so die These, ist nicht als Zeichen defizitären Rechts oder dysfunktionaler Rechtspraxis früherer Epochen oder gar außereuropäischer Gesellschaften zu begreifen, sondern als Strukturmerkmal des Rechts schlechthin. Dem korrespondiert die nur auf den ersten Blick paradoxe Beobachtung, dass sich in allen Kulturen und zu allen Zeiten, wenn auch je unterschiedliche Tendenzen zur Vereinheitlichung von Recht finden lassen. Das Programm des Kollegs ist es, diese spannungsreiche Dynamik von Einheit und Vielfalt im interdisziplinären Gespräch wissenschaftlich neu zu vermessen, um so ungewohnte Einsichten für das Verständnis von Recht und Gesellschaft im Allgemeinen und von (rechtlichen) Umgangsweisen mit Formen kultureller Diversität im Besonderen zu eröffnen. Der Abschlussbericht zur ersten Förderphase zieht ein erstes Zwischenfazit.
