Aromatische Amine – Eine Arbeitshilfe in Berufskrankheiten Ermittlungsverfahren
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Abstract
Im Ermittlungsverfahren zur Bestimmung der Einwirkungen am Arbeitsplatz zur Berufskrankheit (BK) Nr. 1301 „Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine“ zeigen sich für die Unfallversicherungsträger in der Regel eine Reihe von Herausforderungen. Die Recherche erstreckt sich aufgrund langer Latenzzeiten von bis zu mehre- ren Jahrzehnten bei krebserzeugenden Einwirkungen zum Teil auf weit zu- rückliegende Tätigkeiten. Krankheitsauslösende Agenzien im Sinne der BK-Nr. 1301 sind gemäß Verord- nungsgeber die folgenden Substanzen aus der Stoffklasse der aromatischen Amine [1 bis 3]: Benzidin, 2-Naphthylamin, 4-Aminobiphenyl, 4-Chlor-o-tolui- din und o-Toluidin. Diese Substanzen stehen im Fokus des Reports. Häufig wei- sen diese aromatischen Amine auch synonyme Bezeichnungen auf oder erge- ben sich als Spaltprodukte der Stoffklasse der Azofarbstoffe. Beide Stoffgruppen kommen in einer Vielzahl von Branchen vor, die Anzahl der Expositionsdaten ist jedoch gering. Dieser Report fasst die derzeit vorliegen- den Erkenntnisse für alle bekannten betroffenen Branchen zusammen und liefert den Unfallversicherungsträgern somit Hinweise für die Ermittlung und Bewertung der Einwirkung. Er aktualisiert die zuletzt veröffentlichte 5. Auflage aus dem Jahr 2019. Der Report gliedert sich in allgemeine, branchenübergreifende und branchen- spezifische Kapitel. Die allgemeinen Abschnitte erläutern die chemischen Strukturen, geben Identifizierungshilfen mittels synonymer Bezeichnungen und Informationen über chemische und physikalische Eigenschaften sowie über die Toxikologie und Aufnahmewege aromatischer Amine. Für Azofarbstof- fe sind Angaben zur Definition, Einteilung, Herstellung und zum Stoffwechsel von aromatischen Aminen zusammengestellt. Es folgen Beiträge über gesetz- liche Regelungen wie Einstufung und Grenzwerte, Verbote und Beschränkun gen sowie allgemeine Informationen zur Einwirkungsermittlung im BK-Verfah- ren. Die branchenspezifischen Kapitel beschreiben Arbeits- und Verfahrensabläufe, identifizieren und benennen amin- und azofarbstoffhaltige Produkte – bei Verfügbarkeit mit quantitativen Angaben zu Amingehalten – und differenzie- ren die jeweiligen Gefahrstoffe nach ihrer Relevanz für das BK-Verfahren. Wei- terhin werden mögliche bzw. übliche Einwirkungsdauern abgeschätzt und Angaben zu möglichen Hautkontakten gemacht. Soweit vorhanden, werden gemessene Luftkonzentrationen und Werte in biologischem Material angege- ben. Beiträge zur Hintergrundbelastung, Analytik und zu statistischen Daten der BK-Nr. 1301 schließen den Report ab. Die in diesem BK-Report zusammengestellten Hinweise sollen das Festste- lungsverfahren beschleunigen und eine einheitliche Beurteilungspraxis sicher stellen. Grundlage der Ausführungen ist die Handlungsempfehlung „Ermitt- Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) [4].
