WIR! - CAMPFIRE - Haftungsfragen bei unkontrolliertem Eintrag von Ammoniak in Wasser

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Hannover : Technische Informationsbibliothek

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Für die Erreichung dieser Klimaziele im Bereich der Schifffahrt sind alternative Kraftstoffe essenziell. Diese sind zwar klimafreundlicher, aber nicht risikofrei. Aufgrund ihrer jeweils spezifischen stofflichen Eigenschaften gehen mit ihrem Einsatz auch neue Schadensrisiken und Sicherheitsfragen einher. Insofern sind bei der Nutzung von alternativen maritimen Kraftstoffen auch Fragen der Haftung elementar. Das bislang etablierte, sich über Jahrzehnte hinweg entwickelte Haftungsregime, ist maßgeblich abgestimmt auf den Einsatz von konventionellen ölbasierten Kraftstoffen. Gleichzeitig existiert eine Gemengelange aus zivilrechtlichen internationalen Übereinkommen, herkömmlichen völkerrechtlichen Übereinkommen, privaten internationalen Vereinbarung sowie nationalen Regelungen, die gegebenenfalls nur in Verbindung mit internationalem Privatrecht Anwendung finden. Die Arbeiten im Projekt CF 11_3 widmeten sich diesen Haftungsfragen für die Nutzung von Ammoniak als maritimen Kraftstoff. Ergebnis der Untersuchung ist, dass Schäden, die im Falle einer Havarie von Ammoniak-Kraftstoff verursacht werden, von keinem der analysierten internationalen Übereinkommen erfasst werden. Für sie gilt insbesondere keine international vereinheitlichte Gefährdungshaftung. Die Beantwortung der sich infolge einer Ammoniak-Leckage stellenden Haftungsfragen verlagert sich also auf das nationale Recht. Aufgrund der oft internationalen Dimension von Unfällen im maritimen Sektor kann dies zu Rechtsunsicherheit für die Beteiligten führen, und die Durchsetzung von Ansprüche erschweren. Den haftungsrechtlichen Hemmnissen kann begegnet werden, indem Schäden, die durch alternative Kraftstoffe wie Ammoniak verursacht werden, in das internationale Haftungsregime einbezogen werden.

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