Entwicklung einer integrierten Abgasbehandlungtechnik für Scheitholz-Einzelraumfeuerungsanlagen zur langzeitstabilen Einhaltung der Grenzwertanforderungen des "Blauen Umweltengels" - Ultrafeinstaub-Filter- und Katalysatortechnologie, Regelungskonzept, Gesamtsystem - CleanKFA
Schlussbericht zum Vorhaben
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Abstract
Das Heizen mit Holz und Holzbrennstoffen ist in Deutschland weit verbreitet. Rund 5,5 Mio. Haushalte nutzen Holz als Heizquelle. Dabei haben Kaminöfen einen signifikanten Anteil und sind als Ergänzung zu bestehenden Heizsystemen besonders beliebt. Allerdings entstehen bei der Verbrennung von Holz schädliche Emissionen von Feinstaub- und gasförmigen Luftschadstoffen. In Wohngebieten, in denen viele Kamine betrieben werden, kann es daher zu erhöhten Feinstaub- und Schadstoffbelastungen kommen. Um die Umweltbelastungen nachhaltig zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern, wurden in den zurückliegenden Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen. Ende 2024 ist die Übergangsfrist für ältere, ineffiziente und umweltschädliche Öfen ausgelaufen, die nicht der im Jahr 2010 überarbeiteten Ersten Verordnung zur Durchführung des undesImmissionsschutz- gesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) entsprechen, so dass diese durch emissionsarme Modelle ersetzt oder mit geeigneten Emissionsminderungs- techniken nachgerüstet werden müssen. Neu zugelassene Einzelraumfeuerungsanlagen müssen seit 2015 den Regelungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen. Darüber hinaus wurden in der Ökodesign-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 2015/1185) auf EU-Ebene zusätzliche Emissionsgrenzwerte für gasförmige organische Verbindungen (OGC) und Stickoxide (NOx) festgelegt. Neue Maßstäbe in der Emissionsminderung setzt das Umweltzeichen »Blauer Engel« für Kaminöfen für Holz (DE-ZU 212). Es sieht den Einsatz von Filtern, Katalysatoren und automatischer Verbrennungsluftregelung vor, um besonders niedrige Staub- und sonstige Abgasemissionen zu erreichen, die deutlich unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte liegen. Die zulässigen Emissionen wurden gegenüber der 1. BImSchV und der EU Ökodesign-Verordnung für Staub auf 15 mg/m³ und Kohlenstoffmonoxid auf 500 mg/m³ noch einmal deutlich abgesenkt und auch niedrigere Grenzwerte für die organischen gasförmigen Verbindungen von 70 mgC/m³ und Stickoxid-Emissionen von 180 mg/m³ vorgesehen. Als neuer Parameter ist für das Umweltzeichen »Blauer Engel« zusätzlich zur Staubmasse ein anzahlbezogener Partikelgrenzwert von 3 x 106/cm³ festgelegt.
