Konfigurationen von gesellschaftlichen und politischen Praktiken im Umgang mit dem radikalen Islam (KURI)

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Hannover : Technische Informationsbibliothek

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Das Projekt erforschte, wie sich der Umgang mit dem Islamismus in einem Setting aus gesellschaftlichen Anforderungen an den Staat sowie an zivilgesellschaftliche Einrichtungen auf der einen Seite und den Problemwahrnehmungen, Problemdefinitionen, Lösungskonzepten und -praktiken von Politik, Verwaltung, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Gruppen auf der anderen Seite in den letzten knapp zwei Jahrzehnten konstituiert hat. Folgende Forschungsfragen wurden formuliert: Welche Trends lassen sich in den konkreten Ausprägungen des politischen, sicherheitsbehördlichen und gesellschaftlichen Umgangs mit Islamismus in Deutschland seit 2001 erkennen? Wie kann das ebenso komplexe wie unvorhersehbare Sicherheitsproblem Terrorismus rechtsstaatlich bewältigt werden, insbesondere im Spannungsverhältnis Freiheit und Sicherheit? Wie wird die Begründung der Maßnahmen gegen Islamismus außerhalb der Praxis – also in der Gesellschaft – wahrgenommen? Inwieweit unterscheidet sich die Bedrohungswahrnehmung in Bezug auf Islamismus von der Bedrohungswahrnehmung anderer Phänomene, die unter dem Begriff ‚Extremismus‘ gefasst werden?

Das Vorhaben ging den Forschungsfragen in vier aufeinander bezogenen empirischen Arbeitspaketen mit unterschiedlichen Erhebungsinstrumenten nach: Langzeitstudien über islamistische Aktivitäten und die rechtlichen Änderungen zum Umgang mit Islamismus in Bundesgesetzen; vertiefende Analysen von Debatten im deutschen Bundestag, zur medialen Berichterstattung und zu operativen Maßnahmen von Sicherheitsbehörden, Verwaltung und Zivilgesellschaft; Interviews mit Expert:innen aus Verwaltung, Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaft und Politik zu ihren Einschätzungen zu Bedrohungen, Maßnahmen und institutionellen Rahmenbedingungen; Umfragen und Umfrageexperimente mit der Bevölkerung zu ihrem Bedrohungsempfinden und ihrer Befürwortung verschiedener sicherheitspolitischer Maßnahmen.

Beim Umgang mit dem Islamismus in Deutschland von 2001 bis 2024 gab es eine deutliche Tendenz zur Verlagerung von Maßnahmen weit in das Vorfeld krimineller Handlungen und die mögliche Entstehung von Radikalisierungsprozessen. Dabei war jedoch keine durchgehende Überbetonung sicherheitspolitischer Maßnahmen erkennbar, sondern ein auf einzelne Ereignisse reagierendes Austarieren zwischen Alarmismus und Zurückhaltung. Dennoch kam es zu einer Aufsummierung von Maßnahmen, die Veränderungen der Bedrohungslage überdauert hat. Die Überprüfung und Kontrolle der ergriffenen Maßnahmen durch Evaluationen wies Defizite auf, die wirksame Einhegung von Maßnahmen erfolgte hauptsächlich durch das Bundesverfassungsgericht.

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