Inklusion in der beruflichen Bildung: Bildungsteilhabe in regionalen Übergangsstrukturen - mit einem Schwerpunkt auf die Perspektive junger Erwachsener (InBiT)
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Abstract
In der Bekanntmachung zur Richtlinie zur Förderung von Forschung zum „Abbau von Bildungsbarrieren: Lernumwelten, Bildungserfolg und soziale Teilhabe“ im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung (Bundesanzeiger vom 21.06.2019) wird folgende Schlüsselfrage formuliert: Wie können sozialstrukturell bedingte Bildungsbenachteiligungen kompensiert bzw. möglichst früh in ihrem Entstehen verhindert werden? Um zur Beantwortung dieser Frage beizutragen wurde das Projekt InBiT – Inklusion in der beruflichen Bildung vom 01.10.2021 bis zum 31.01.2025 gemeinsam vom Deutschen Jugendinstitut e.V. (Standort Halle) sowie der Universität Hildesheim – Institut für Sozial- und Organisationspädagogik durchgeführt. Ausgehend von einem weiten Verständnis von Inklusion, untersuchte das Projekt, wie inklusiv die Übergangsstrukturen in vier verschiedenen Regionen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (jeweils zwei ländlich und zwei städtisch geprägte Regionen) ausgestaltet sind: Wie gut gelingt es, junge Menschen mit unterschiedlichen zugeschriebenen Merkmalen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen und auf welche Barrieren stoßen sie dabei? Die Perspektive der jungen Menschen auf diesen Übergang und ihre lebensweltlichen Erfahrungen spielten eine zentrale Rolle im Forschungsprojekt. Sie flossen ausgehend von einer explorativen Forschungsanlage mittels qualitativer Erhebungen (ca. 60 biografisch-narrative Interviews) sowie durch eine quantitative Onlineerhebung (N = 513 in der Erstbefragung, N = 42 in der Wiederholungsbefragung) ein. Darüber hinaus wurden Expert*inneninterviews mit Fachkräften, die den Übergang Schule – Beruf auf der operativen (Angebots-) oder der strategischen (Management-)Ebene gestalten, geführt (ca. 20 leitfadengestützte Interviews). Um dem Anspruch eines weiten Inklusionsverständnisses gerecht zu werden, wurden neben den klassischen Übergangsangeboten, die über die SGB II, III und VIII gefördert werden, auch Angebote für junge Menschen mit Behinderung einbezogen, wie etwa der Berufsbildungsbereich von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Diese breite Fallauswahl kann in der Übergangsforschung als neuartig betrachtet werden. In bisherigen Studien wurde sich i. d. R. auf eine Zielgruppe fokussiert. Das so gewählte Vorgehen ermöglichte eine Zusammenschau von Herausforderungen und Gelingensbedingungen für mehrere Zielgruppen am Übergang Schule – Beruf. In der Bekanntmachung zur Förderrichtlinie lassen sich drei zentrale Ziele identifizieren. Diese werden im Folgenden aufgelistet und den zentralen Ergebnissen des Projektes InBiT – Inklusion in der beruflichen Bildung gegenübergestellt.
