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    Produkthaftung in der Apotheke
    (Stuttgart : Deutscher Apotheker Verlag, 2005) Diebold, Steffen M.
    Stellt ein Apotheker Arzneimittel, Medizinprodukte oder andere apothekenübliche Waren (z.B. Kosmetika oder Mixturen nach Angaben von Heilpraktikern, Homöopathen oder Anthroposophen) in seiner Offizin selbst her, so haftet er (grundsätzlich) einem dadurch ggf. geschädigten Kunden (auch) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Diese Haftung besteht unabhängig vom eigenen Verschulden. Sie greift auch bei der Einfuhr von Arzneimitteln aus Staaten, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören, sowie bei Import und Abgabe von aus Drittländern eingeführten und im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes (AMG) nicht zugelassenen Fertigarzneimitteln nach § 73 (3) AMG.
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    Werbung für den Apothekenbetrieb in örtlichen Festschriften
    (Stuttgart : Deutscher Apotheker Verlag, 2004-09) Diebold, Steffen M.
    Der vorliegende Beitrag widmet sich einem Aspekt der Sozial- und Kulturgeschichte, der bislang weder von der volkskundlichen noch von der sozialwissenschaftlichen Forschung aufgegriffen worden ist. Am Beispiel von Vereinsfestschriften des 20. Jahrhunderts wird demonstriert, wie sich Apotheken außerhalb von Fachkreisen der Öffentlichkeit präsentierten und dadurch für ihr Unternehmen warben. Über den alltagshistorischen Aspekt hinaus vermitteln die Annoncen der Festschriften en passant damit auch einen Einblick in wirtschaftliche, gesellschaftliche oder soziale Verhältnisse im Deutschland der Nachkriegszeit.