Produkthaftung in der Apotheke

Loading...
Thumbnail Image

Date

Editor

Advisor

Volume

145

Issue

33

Journal

Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ)

Series Titel

Book Title

Publisher

Stuttgart : Deutscher Apotheker Verlag

Supplementary Material

Other Versions

Link to publishers' Version

Abstract

Stellt ein Apotheker Arzneimittel, Medizinprodukte oder andere apothekenübliche Waren (z.B. Kosmetika oder Mixturen nach Angaben von Heilpraktikern, Homöopathen oder Anthroposophen) in seiner Offizin selbst her, so haftet er (grundsätzlich) einem dadurch ggf. geschädigten Kunden (auch) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Diese Haftung besteht unabhängig vom eigenen Verschulden. Sie greift auch bei der Einfuhr von Arzneimitteln aus Staaten, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören, sowie bei Import und Abgabe von aus Drittländern eingeführten und im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes (AMG) nicht zugelassenen Fertigarzneimitteln nach § 73 (3) AMG.

Description

Keywords GND

Conference

Publication Type

Article

Version

acceptedVersion

License

Es gilt deutsches Urheberrecht. Das Dokument darf zum eigenen Gebrauch kostenfrei genutzt, aber nicht im Internet bereitgestellt oder an Außenstehende weitergegeben werden.