Wirkung des absoluten Alkoholverbots auf Fahranfänger/innen und junge Fahrer/innen

dc.bibliographicCitation.seriesTitleForschungsbericht Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. , Unfallforschung der Versicherer ; 97
dc.contributor.authorVoigt, Jana
dc.contributor.authorBüttner , Mareike
dc.contributor.authorWeigl, Michael
dc.contributor.authorBredow, Bianca
dc.contributor.authorGroße, Greta
dc.contributor.authorGehlert, Tina
dc.date.accessioned2025-09-17T07:41:59Z
dc.date.available2025-09-17T07:41:59Z
dc.date.issued2025-03
dc.description.abstractFür Kraftfahrer/-innen innerhalb der Probezeit und vor der Vollendung des 21. Lebensjahres gilt in Deutschland seit dem 1. August 2007 ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Im Rahmen einer Online-Panelbefragung wurde untersucht, wie dieses Alkoholverbot wirkt und welche Faktoren maßgeblich beeinflussen, dass einige Personen nach dem Wegfall des Verbots damit beginnen, alkoholisiert zu fahren, während andere Personen weiterhin beim Autofahren auf Alkohol verzichten. Darüber hinaus wurde geprüft, inwieweit sich diese beiden Personengruppen von den Personen unterscheiden, die sowohl während des absoluten Alkoholverbots als auch nach dessen Wegfall unter Alkoholeinfluss fahren. Hierfür wurde im Rahmen des Projekts ein theoretisch fundiertes Modell zu den Determinanten des Fahrens unter Alkoholeinfluss und zu möglichen Verhaltensänderungen nach dem Wegfall des absoluten Alkoholverbots entwickelt. Zur Überprüfung der zugrundeliegenden Modellannahmen wurden zunächst Fokusgruppeninterviews durchgeführt. Anschließend wurde das Modell im Rahmen einer Online-Befragung empirisch überprüft. Hierbei wurden 1.227 jungen Fahrer/-innen befragt, die sich entweder noch in der Phase des absoluten Alkoholverbots befanden oder diese bereits durchlaufen hatten. Aus den Untersuchungsergebnissen geht hervor, dass das absolute Alkoholverbot grundsätzlich – wenn auch nicht vollumfänglich – wirkt. 57,0 Prozent der Befragten verhalten bzw. verhielten sich während des absoluten Alkoholverbots regelkonform, 43,0 Prozent zeigen bzw. zeigten – in seltenen Fällen – regelwidriges Verhalten. Von einer nachhaltigen Wirkung des Verbots kann jedoch nicht ausgegangen werden: Betrachtet man nur diejenigen, für die das Verbot nicht mehr gilt, ist festzustellen, dass lediglich 21,1 Prozent der Befragten ihr zuvor abstinentes Fahrverhalten auch nach dem Wegfall des Verbots beibehielten. 42,9 Prozent wechselten vom abstinenten Fahrverhalten zum Fahren unter dem Einfluss von (ggf. auch nur geringen Mengen) Alkohol. Die Wirkung des absoluten Alkoholverbots ist also primär auf den Gültigkeitszeitraum der gesetzlichen Regelung beschränkt. Das theoretische Modell zu den Determinanten des Fahrens unter Alkoholeinfluss umfasst sowohl Faktoren der externalen und internalen Verhaltenssteuerung als auch Kontrollvariablen. Insbesondere die „subjektiv wahrgenommene Entdeckungswahrscheinlichkeit“, die „subjektiv wahrgenommene Strafhärte“, die „deskriptive Norm“, die „personale Norm“, „situative Faktoren“ und die „Häufigkeit normrelevanter Situationen“ erweisen sich als bedeutsame Faktoren für die Anzahl an alkoholisierten Fahrten während und nach dem absoluten Alkoholverbot. Abstinente Fahrer/-innen weisen in der Regel hohe Ausprägungen bei den „schützenden“ Faktoren (z. B. Entdeckungswahrscheinlichkeit, personale Norm) und niedrige Ausprägungen bei den „risikoassoziierten“ Faktoren (z. B. Risikobereitschaft) auf. Bei Fahrer/-innen, die sowohl während des absoluten Alkoholverbots als auch nach dessen Wegfall alkoholisiert fahren, verhält es sich umgekehrt. Fahrer/-innen, die vom abstinenten zum alkoholisierten Fahren wechseln, liegen hinsichtlich der Merkmalausprägungen zwischen den beiden anderen Gruppen. Ausgehend von den Untersuchungsergebnissen wird zur Prävention von Fahrten unter Alkoholeinfluss empfohlen, das absolute Alkoholverbot bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres auszuweiten. Damit würde der „Schutzmantel“ des Verbots zumindest den Zeitraum umfassen, in dem (1) alterstypische entwicklungspsychologische Besonderheiten vorliegen, die das Unfallrisiko erhöhen, und (2) das Fahrkompetenzniveau noch nicht dem Niveau erfahrener Fahrer/-innen entspricht. Darüber hinaus erscheint es geboten, den Umfang der polizeilichen Überwachung zu intensivieren sowie Angebote zur Vermittlung von alkoholbezogenem Wissen, zur Reflexion des Konsumverhaltens und zur Förderung der Selbstwirksamkeit zu etablieren. Die Präventionsmaßnahmen im edukativen Bereich sollten mit dem Beginn des Alkoholkonsums im frühen Jugendalter, während der Fahrausbildung und nach dem Ende der Probezeit implementiert werden.ger
dc.description.versionpublishedVersion
dc.identifier.isbn978-3-948917-28-9
dc.identifier.urihttps://oa.tib.eu/renate/handle/123456789/22923
dc.identifier.urihttps://doi.org/10.34657/21940
dc.language.isoger
dc.publisherHannover : Technische Informationsbibliothek
dc.relation.affiliationForschungs- und Innovationszentrum „Mensch-Technik-Straßenverkehr“ GmbH
dc.rights.licenseThis document may be downloaded, read, stored and printed for your own use within the limits of § 53 UrhG but it may not be distributed via the internet or passed on to external parties.eng
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dc.subject.ddc300
dc.titleWirkung des absoluten Alkoholverbots auf Fahranfänger/innen und junge Fahrer/innenger
dc.typeReport
dcterms.extent194 Seiten
tib.accessRightsopenAccess

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