Studie zu künftigen Mindestprüfumfängen von H2-Tankstellen zur Sicherstellung der Interoperabilität; MPInter - Mindestprüfumfänge Interoperabilität

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Hannover : Technische Informationsbibliothek

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In der EU-Richtlinie „Alternative Fuel Infrastructure Directive - AFID“ und der am 13.04.2024 vollständig in Kraft getretenen Nachfolgeverordnung "Alternative Fuel Infrastructure Regulation - AFIR", wird auf DIN EN 17127 als Stand der Technik für H2-Betankungstechnologie verwiesen. Diese schreibt eine einmalige Abnahmeinspektion bzw. -prüfung für Wasserstofftankstellen bzw. H2-Gasfüllanlagen (engl.: Hydrogen Refuelling Stations - HRS), auch für leichte und schwere Nutzfahrzeuge, im Straßenverkehrsbereich vor und fordert regelmäßige Überprüfungen "im Zusammenhang mit der Interoperabilität" ohne diese exakter zu spezifizieren. Die Technologie und Abnahme von Pkw-HRS für Tankkapazitäten bis 10 kg H2 sind etabliert, auch durch das Engagement der Clean Energy Partnership (CEP) und die Abnahmetätigkeit des Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW). Die Prüfung der Testberichte und die Freigabe von HRS durch eine Arbeitsgruppe der CEP ist jedoch nicht dauerhaft zielführend. Für Heavy-Duty-HRS mit HighFlow-Betankungstechnologie bis 120 g/s wurde durch die CEP ein harmonisiertes Protokoll bis 35 MPa veröffentlicht. Seit Februar 2024 sind mit der SAE J 2601-5 Protokolle für 35 und 70 MPa bis zu H2-Tankgrößen von 180 und 200 kg verfügbar. Parallel dazu sind auch herstellerspezifische Protokolle im Einsatz. Im Projekt PRHYDE entwickelte Protokolle könnten ab 2024 Betankungssysteme bis 120 kg H2-Kapazität und Befüllraten bis 300 g/s ermöglichen. Diese basieren jedoch auf einer sicherheitsgerichteten Kommunikation zwischen HRS und Fahrzeug, die bisher noch nicht normativ definiert ist. Daneben gibt es Bestrebungen, tiefkalte Betankungsoptionen (sLH2 bzw. CcH2) einzuführen. Die vorliegende Studie MPInter gibt einen Überblick über künftige Bedarfe an sicherheitstechnischen Abnahme- und Inspektionstätigkeiten an Wasserstofftankstellen. Künftige mittel-/langfristige Investitionen in die dafür benötigte Hardware sollen so zielgerichtet ermöglicht werden. Zusätzlich wird eine Handlungsempfehlung an das zuständige Normungsgremium zu erforderlichen (auch Wiederhol-) Inspektionen gegeben. Das Vorhaben dient in besonderem Maße der Betriebs- und Anlagensicherheit von HRS. Dies ist Voraussetzung für Akzeptanz und für Vertrauen der Öffentlichkeit für ein Hochlaufen der Wasserstoffwirtschaft. Datei-Upload durch TIB

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